Wissenswertes

Die Gemeinschaftsgrundschule Hütterbusch liegt im Herzen Cronenbergs. Der Schulbezirk umfasst das Gebiet zwischen Am Hofe  und Kampstraße.

Die Schule hat zur Zeit im Hauptgebäude sechs Klassenräume, einen Musikraum, der auch von der Ein-Uhr-Betreuung genutzt wird, zwei Räume der Mittagsbetreuung und einige Verwaltungsräume, einen Leichtbau mit zwei multifunktionalen Klassenräumen und damit verbunden einen weiteren Leichtbau, in dem sich zwei Räume des Offenen Ganztags und deren modern eingerichtete Küche und das Büro befinden.

Zusätzlich verfügt die Schule über eine Turnhalle in unmittelbarer Nähe zur Schule, die für den Unterricht an den Vormittagen und für die OGGS an Nachmittagen bis 16.00 Uhr zur Verfügung steht. Der Schulhof ist mit Grünfläche und Spielgeräten ausgestattet. Außerdem kann der nebenan liegende Kinderspielplatz mitbenutzt werden.

Ausstattung der Schule

Die Grundschule Hütterbusch ist für die Arbeit mit neuen Medien gut ausgerüstet. Insgesamt 25 Computer stehen zur Verfügung, die sich in den Klassenräumen, den Räumen der OGGS und in der Bibliothek befinden.

Für die Bewegungspausen auf dem Schulhof an den Nachmittagen steht eine große Anzahl an Rollern und anderen Spielgeräten bereit.

In jedem Klassenraum steht eine Spieltonne, die Material für die Bewegungspause enthält ( Seilchen, Bälle, Tennisschläger etc...).

Folgende Kindergärten bzw. Horte liegen im Einzugsgebiet:

  • Kath. Kindergarten St.Ewalde, Hauptstr. 100
  • Städt. Kindergarten, Hauptstr. 102
  • Evg. Kindergarten Karl-Greis-Straße 13
  • Kleene Dörper
  • Kita Herichhauser Str.

Schüler der OGGS Hütterbusch

Circa 220 Schüler und Schülerinnen, etwa gleich viele Mädchen und Jungen, besuchen zur Zeit die Grundschule Hütterbusch. Die Klassen sind zur Zeit zweizügig.

Für die meisten Kinder des Einzugsgebietes ist die Schule zu Fuß gut zu erreichen. Weiter entfernt wohnende Kinder können den Schulbus benützen.

Der Unterricht beginnt um 8.00 und hört in der Regel spätestens nach der 6. Stunde um 13.20 Uhr auf. Der Offene Ganztag geht bis 16.00 Uhr.

Unterrichts-und Pausenzeiten:

In allen Wuppertaler Grundschulen besteht die 5-Tage-Woche, die Kinder haben also von Montag bis Freitag Unterricht, am Samstag ist unterrichtsfrei. Der Unterricht wird am Vormittag über maximal 6 Unterrichtsstunden verteilt, nachmittags können vereinzelt AG´s (je nach Angebot) stattfinden.

Stunden

    1.

8.00 - 8.45 Uhr

kein Klingelzeichen

    2.

8.50 - 9.35 Uhr

Hofpause, Frühstückspause

    3.

10.00 - 10.45 Uhr

 
    4.

10.45 - 11.30 Uhr

Hofpause

    5.

11.50 - 12.30 Uhr

 
    6.

12.35 - 13.20 Uhr

 

Offene Ganztagsgrundschule

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind in unsere Offene Ganztagsgrundschule zu geben. Sie ist von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet und beinhaltet neben Hausaufgabenbetreuung, individueller Förderung, Sportkursen, Lesestübchen, PC-Lernprogrammen, Musik AGs auch ein warmes Mittagessen. In den Ferienzeiten und an beweglichen Ferientagen ist die Offene Ganztagsgrundschule auch geöffnet.

Ernährung und Frühstück

Es ist uns ein Anliegen, im Sinne Ihres Kindes darauf zu achten, dass es ein gesundes Frühstück zu sich nimmt.

Somit sind alle Eltern dazu aufgefordert, ihrem Kind

  • ein gesundes Frühstück (mit Obst, Vollkornbrot, Joghurt u.ä.)
  • nur Getränke ohne Zuckerzusatz und ohne Koffein (z.B. keine Cola, kein Fruchtsaftgetränk mit Zucker, kein Eistee) zuzubereiten und mit in die Schule zu geben.

Eine Frühstücksdose unterstützt unser Anliegen, Müll zu vermeiden.  

Schulbus

Für die Kinder, die in der Kohlfurth wohnen, fährt ein Schulbus ab Unterkohlfurt über die Kampstraße zur Schule. Die Kinder der dritten und vierten Klasse haben keinen Anspruch auf einen Schulbus ab der Kampstraße, sollten aber noch Plätze frei sein, werden diese auch mitbefördert. Anspruch auf einen Schulbus hat man erst ab 2 km. Ein Schokoticket kann ebenfalls ab 2 km beantragt werden und kostet zur Zeit ca. 9 Euro. Haltestellen und Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Busfahrplan, den Sie zu Beginn des Schuljahres durch die Klassenlehrerin bekommen.

Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach den Ferien:

Gemäß § 10 allgemeine Schulordnung (AschO) dürfen Schüler unmittelbar vor den Ferien und im Anschluss an die Ferien nicht beurlaubt werden. Ausnahmen kommen nur in dringenden Fällen in Betracht. Dann bitten wir um Rücksprache mit der /dem Klassenlehrerin/-lehrer und der Schulleitung.

© Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hütterbusch | 2007 | Realisierung: .TRIPLE.ORANGE .: 3 Punkte für Sie