Mitwirkung der Eltern

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Informationen über Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule geben.

Die wesentlichen Organe sind:

  • Klassenpflegschaft
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz

In den Pflegschaften wird beraten, in den Konferenzen werden Entscheidungen getroffen.

Klassenpflegschaft

Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.

Sie tritt in den ersten Wochen des Schuljahres zusammen und wählt aus ihrer Mitte die/den Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und den /die Vertreter/in. Alle Erziehungsberechtigten haben je Kind eine gemeinsame Stimme. Zur ersten Sitzung im ersten Schuljahr lädt der /die Klassenlehrer/in ein, danach der /die Vorsitzende/r der Klassenpflegschaft.

  • Die Klassenpflegschaft berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse, besonders über:
  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Durchführung von Leistungsüberprüfungen
  • Anregung zur Einführung von Lernmitteln
  • Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten
  • Praktische Hilfen, wie die Begleitung bei Schulausflügen,
  • das Organisieren von Klassenfesten, usw. Schulpflegschaft

Alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Die Stellvertreter nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil; ebenso der /die Schulleiter/in.

Der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Der /die Vorsitzende wird dadurch Mitglied der Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.

Schulkonferenz

In Grundschulen besteht die Schulkonferenz aus der gleichen Anzahl von Lehrer- und Elternvertreter/innen. Der/die Schulleiter/in ist Vorsitzende der Schulkonferenz, der /die aber nur bei Stimmengleichheit abstimmen darf und dadurch den Ausschlag gibt.

Als gemeinsames Beschlussorgan hat die Schulkonferenz umfassende Aufgaben und Rechte. Sie berät, empfiehlt und entscheidet u.a. in folgenden Angelegenheiten:

  • Einrichtung zusätzlicher Lehrveranstaltungen und AG´s
  • Planung von Veranstaltungen der Schule außerhalb des Unterrichts
  • Gestaltung der Beratung in der Schule
  • Einführung von Lehr- und Lernmitteln an der Schule
  • Verwendung der der Schule zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • Zusammenarbeit mit anderen Schulen

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