An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Informationen über Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule geben.
Die wesentlichen Organe sind:
In den Pflegschaften wird beraten, in den Konferenzen werden Entscheidungen getroffen.
Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Sie tritt in den ersten Wochen des Schuljahres zusammen und wählt aus ihrer Mitte die/den Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und den /die Vertreter/in. Alle Erziehungsberechtigten haben je Kind eine gemeinsame Stimme. Zur ersten Sitzung im ersten Schuljahr lädt der /die Klassenlehrer/in ein, danach der /die Vorsitzende/r der Klassenpflegschaft.
Alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Die Stellvertreter nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil; ebenso der /die Schulleiter/in.
Der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in werden für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Der /die Vorsitzende wird dadurch Mitglied der Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule.
In Grundschulen besteht die Schulkonferenz aus der gleichen Anzahl von Lehrer- und Elternvertreter/innen. Der/die Schulleiter/in ist Vorsitzende der Schulkonferenz, der /die aber nur bei Stimmengleichheit abstimmen darf und dadurch den Ausschlag gibt.
Als gemeinsames Beschlussorgan hat die Schulkonferenz umfassende Aufgaben und Rechte. Sie berät, empfiehlt und entscheidet u.a. in folgenden Angelegenheiten:
© Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hütterbusch | 2007 | Realisierung: .TRIPLE.ORANGE .: 3 Punkte für Sie